3
Wochen Klagefrist
Ab Zugang der Kündigung – nicht ab Briefdatum.
3
Tage Meldepflicht
Bei der Arbeitsagentur – sonst drohen Sperrzeiten
60%
der Fälle enden im Vergleich
Oft mit Abfindung – wer früh handelt, verhandelt besser
121 Bewertungen Ø 5,0
Schnelle Rückmeldung
Team aus Spezialisten
Die wichtigsten Gesetze auf einen Blick
$ 1KschG
Soziale Rechtfertigung
Nach mehr als 6 Monaten Beschäftigung ist eine Kündigung nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist: personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt.
§ 623 BGB
Schriftform der Kündigung
Eine Kündigung ist nur mit Originalunterschrift auf Papier wirksam. E-Mail, WhatsApp, SMS oder Fax reichen nicht aus und sind rechtlich unwirksam
§ 4 KSch
Die 3-Wochen-Frist
Wer sich gegen eine Kündigung wehren möchte, muss innerhalb von 3 Wochen ab Zugang des Schreibens Kündigungsschutzklage erheben
§ 4 KSch
Wirksamkeitsfiktion
Wird die Klagefrist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam – auch wenn sie inhaltlich angreifbar gewesen wäre. Die Frist ist hart.
§ 623 BGB
Betriebsratsanhörung
In Betrieben mit Betriebsrat muss dieser vor jeder Kündigung angehört werden. Ohne ordnungsgemäße Anhörung ist die Kündigung unwirksam.
- CHECKLISTE
Was jetzt zu tun ist - Schritt für Schritt.
1
Die 3-Wochen-Frist
Wann genau lag das Schreiben im Briefkasten? Dieses Datum ist maßgeblich für den Fristbeginn – nicht das Datum im Kündigungsschreiben selbst. Den Briefumschlag unbedingt sichern, der Poststempel kann beweisrelevant sein.
2
3-Wochen-Frist ausrechnen und im Kalender markieren
Die Frist zur Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG läuft exakt drei Wochen ab dem Zugangsdatum. Jetzt ausrechnen, rot markieren – und nicht abwarten
3
Bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend melde
Wer sich gegen eine Kündigung wehren möchte, muss innerhalb von 3 Wochen ab Zugang des Schreibens Kündigungsschutzklage erheben
4
Keine voreiligen Unterschriften leisten
Dem Arbeitgeber höchstens den Erhalt quittieren – niemals sofort einen Aufhebungsvertrag oder Verzichtserklärungen unterzeichnen, ohne diese zuvor von einem Anwalt prüfen zu lassen
5
Unterlagen für den Anwalt zusammenstellen
Arbeitsvertrag, die letzten drei Gehaltsabrechnungen, das Kündigungsschreiben inklusive Umschlag, eventuelle Abmahnungen, relevante E-Mails, Chatverläufe und Arbeitszeugnisse.
6
Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren
Zeitnah durch uns prüfen lassen: Formfehler? Sozial ungerechtfertigt? Besteht Sonderkündigungsschutz (Schwangerschaft, Elternzeit...)? Wer früh handelt, verhandelt aus einer Position der Stärke.
HÄUFIGE MISSVERSTÄNDNISSE
Falsche Vorstellungen haben fatale Folgen.
✗ „Mir steht automatisch eine Abfindung zu."
✔ Es gibt keinen gesetzlichen Abfindungsanspruch. Abfindungen entstehen fast immer durch Aufhebungsvertrag oder gerichtlichen Vergleich – nicht automatisch.
✗ „Wer krank ist, darf nicht gekündigt werden."
✔ Eine Kündigung während einer Krankschreibung ist rechtlich zulässig. Unter strengen Voraussetzungen kann die Krankheit sogar der Kündigungsgrund sein.
✗ „Annahme verweigern macht Kündigung unwirksam."
✔ Falsch. Die Kündigung gilt als zugegangen, sobald das Schreiben im Briefkasten liegt – ganz ohne Unterschrift des Arbeitnehmers.
✗ „Ich kann mir mit der Klage Zeit lassen.
✔ Die 3-Wochen-Frist läuft ab Zugang – nicht ab dem Datum im Brief. Wer die Frist versäumt, verliert in der Regel jeden Anspruch.
- SO WERDEN WIR IHNEN HELFEN
Um ganz sicher zu sein zu Ihrem Recht.
1
Ersteinschätzung
Sie schildern uns Ihre Situation per Formular, Telefon oder persönlich. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
2
Analyse & Strategie
Wir prüfen Ihren Fall, bewerten die Rechtslage und entwickeln eine klare Strategie — transparent und verständlich.
3
Verhandlung & Vertretung
Ob außergerichtlich oder vor Gericht: Wir vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck und Verhandlungsgeschick.
4
Ergebnis & Klarheit
Sie erhalten eine rechtssichere Lösung — ob Abfindung, Vergleich oder Urteil. Ohne lose Enden.
Unser Team ist für Sie da

Dr. Michael Heintz

Alexandra König LL.M.

Julia Johannsmann
- VERTRAULICH · UNVERBINDLICH
Ihr nächster Schritt: einfach anfragen.
Schildern Sie uns kurz, worum es geht. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation einzuordnen.
06341 9694830