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Kündigung erhalten - Was jetzt?

Sie haben eine Kündigung erhalten? Jetzt brauchen Sie Klarheit in der Sache und schnelles Handeln. Wir erklären Ihre Rechte, die entscheidenden Fristen und was Sie sofort tun sollten.

3

Wochen Klagefrist

Ab Zugang der Kündigung – nicht ab Briefdatum.
 

3

Tage Meldepflicht

Bei der Arbeitsagentur – sonst drohen Sperrzeiten
 

60%

der Fälle enden im Vergleich

Oft mit Abfindung – wer früh handelt, verhandelt besser
 

Wissing Heintz - 5 Sterne Bewertung auf Google

121 Bewertungen Ø 5,0

Schnelle Rückmeldung

Team aus Spezialisten

Die wichtigsten Gesetze auf einen Blick

$ 1KschG

Soziale Rechtfertigung

Nach mehr als 6 Monaten Beschäftigung ist eine Kündigung nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist: personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt.

§ 623 BGB

Schriftform der Kündigung

Eine Kündigung ist nur mit Originalunterschrift auf Papier wirksam. E-Mail, WhatsApp, SMS oder Fax reichen nicht aus und sind rechtlich unwirksam

§ 4 KSch

Die 3-Wochen-Frist

Wer sich gegen eine Kündigung wehren möchte, muss innerhalb von 3 Wochen ab Zugang des Schreibens Kündigungsschutzklage erheben

§ 4 KSch

Wirksamkeitsfiktion

Wird die Klagefrist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam – auch wenn sie inhaltlich angreifbar gewesen wäre. Die Frist ist hart.

§ 623 BGB

Betriebsratsanhörung

In Betrieben mit Betriebsrat muss dieser vor jeder Kündigung angehört werden. Ohne ordnungsgemäße Anhörung ist die Kündigung unwirksam.

Jede Situation ist anders.

Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen.

- CHECKLISTE

Was jetzt zu tun ist Schritt für Schritt.

1

Die 3-Wochen-Frist

Wann genau lag das Schreiben im Briefkasten? Dieses Datum ist maßgeblich für den Fristbeginn – nicht das Datum im Kündigungsschreiben selbst. Den Briefumschlag unbedingt sichern, der Poststempel kann beweisrelevant sein.

2

3-Wochen-Frist ausrechnen und im Kalender markieren

Die Frist zur Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG läuft exakt drei Wochen ab dem Zugangsdatum. Jetzt ausrechnen, rot markieren – und nicht abwarten

3

Bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend melde

Wer sich gegen eine Kündigung wehren möchte, muss innerhalb von 3 Wochen ab Zugang des Schreibens Kündigungsschutzklage erheben

4

Keine voreiligen Unterschriften leisten 

Dem Arbeitgeber höchstens den Erhalt quittieren – niemals sofort einen Aufhebungsvertrag oder Verzichtserklärungen unterzeichnen, ohne diese zuvor von einem Anwalt prüfen zu lassen

5

Unterlagen für den Anwalt zusammenstellen

Arbeitsvertrag, die letzten drei Gehaltsabrechnungen, das Kündigungsschreiben inklusive Umschlag, eventuelle Abmahnungen, relevante E-Mails, Chatverläufe und Arbeitszeugnisse.

6

Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren

Zeitnah durch uns prüfen lassen: Formfehler? Sozial ungerechtfertigt? Besteht Sonderkündigungsschutz (Schwangerschaft, Elternzeit...)? Wer früh handelt, verhandelt aus einer Position der Stärke.

HÄUFIGE MISSVERSTÄNDNISSE

Falsche Vorstellungen haben fatale Folgen.

„Mir steht automatisch eine Abfindung zu." 

Es gibt keinen gesetzlichen Abfindungsanspruch. Abfindungen entstehen fast immer durch Aufhebungsvertrag oder gerichtlichen Vergleich – nicht automatisch.

„Wer krank ist, darf nicht gekündigt werden."

✔ Eine Kündigung während einer Krankschreibung ist rechtlich zulässig. Unter strengen Voraussetzungen kann die Krankheit sogar der Kündigungsgrund sein.

„Annahme verweigern macht Kündigung unwirksam."

Falsch. Die Kündigung gilt als zugegangen, sobald das Schreiben im Briefkasten liegt – ganz ohne Unterschrift des Arbeitnehmers.

„Ich kann mir mit der Klage Zeit lassen.

✔ Die 3-Wochen-Frist läuft ab Zugang – nicht ab dem Datum im Brief. Wer die Frist versäumt, verliert in der Regel jeden Anspruch.

- SO WERDEN WIR IHNEN HELFEN

Um ganz sicher zu sein zu Ihrem Recht.

1

Ersteinschätzung

​​

Sie schildern uns Ihre Situation per Formular, Telefon oder persönlich. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

2

Analyse & Strategie

Wir prüfen Ihren Fall, bewerten die Rechtslage und entwickeln eine klare Strategie — transparent und verständlich.

3

Verhandlung & Vertretung

Ob außergerichtlich oder vor Gericht: Wir vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck und Verhandlungsgeschick.

4

Ergebnis & Klarheit​

 

Sie erhalten eine rechtssichere Lösung — ob Abfindung, Vergleich oder Urteil. Ohne lose Enden.

Jede Situation ist anders.

Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen.

Unser Team ist für Sie da

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Dr. Michael Heintz

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Alexandra König LL.M.

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Julia Johannsmann

- VERTRAULICH · UNVERBINDLICH

Ihr nächster Schritt: einfach anfragen.

Schildern Sie uns kurz, worum es geht. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation einzuordnen.

06341 9694830

info@wissing-heintz.de

In welchem Bereich benötigen Sie Hilfe? (optional)
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