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Zahnarzttermin

ARBEITSRECHT FÜR ZAHNÄRZTINNEN

Unsere Arbeit ist mehr als nur eine Tätigkeit: Sie gibt uns eine professionelle Aufgabe und inspiriert und erfüllt uns, bietet Sicherheit und Zufriedenheit — im besten Fall. Drohen Unstimmigkeiten oder Eskalation, beraten und begleiten wir Sie, damit Sie Ihre Selbstzufriedenheit am und durch den Arbeitsplatz wiedergewinnen.

Schnelle Rückmeldung

Team aus Spezialisten

Im Bereich des zahnärztlichen Arbeitsrechts vertritt Herr Dr. Heintz Zahnarztpraxen (Arbeitgeber) als auch angestellte Zahnärztinnen (Arbeitnehmerinnen) bundesweit vor allen Arbeitsgerichten; insbesondere bei der Klärung von Streitigkeiten zu dem Thema Beschäftigungsverbot zur Schwangerschafts- und Stillzeit. 

Darüber hinaus ist uns daran gelegen, die Praxen präventiv durch eine gute, transparente und für beide Parteien positive Arbeitsvertragsgestaltung auf den Schwangerschaftsfall vorzubereiten um Rechtsstreitigkeiten präventiv entgegenzuwirken. 

 

Für den Arbeitgeber

  • Muss ich den Arbeitsplatz umgestalten oder kann ich die angestellte, schwangere Zahnärztin voll ins Beschäftigungsverbot schicken? Gibt es ein Teil-Beschäftigungsverbot? 

  • Entstehen während der Zeit des Beschäftigungsverbots Urlaubsansprüche? Wie und wann kann bzw. muss ich diese kürzen? Kann ich die Entstehung ggf. vertraglich ausschließen oder einen Verzicht erwirken?

  • Wer übernimmt die Kosten der Gehaltsfortzahlung, wenn die Zahnärztin ins Beschäftigungsverbot geschickt wird?

  • Wie wirkt sich das Beschäftigungsverbot auf das Budget der KZV aus?

  • Was muss ich als Arbeitgeber tun, um die Übernahme dieser Kosten zu gewährleisten?

 

Für die angestellte Zahnärtzin

  • Muss der Arbeitgeber mich ins Berufsverbot schicken oder kann er verlangen, dass ich Elternzeit beantrage? Darf er mich während der Schwangerschaft im BV kündigen?

  • Darf der Arbeitgeber mich, als angestellte Zahnärztin, während der Stillzeit kündigen? 

  • Sind Umsatzbeteiligungen/ Provisionen während des Beschäftigungsverbots weiterzuzahlen?

  • Bin ich als angestellte Zahnärztin verpflichtet regelmäßig eine Stillbescheinigung vorzulegen?

  • Ist die Stillzeit oder die damit einhergehende U2-Umlage zeitlich befristet? Was passiert, wenn ich mein Kind länger als 12 Monate stillen möchte? 

  • Was passiert, wenn ich während des BV erkranke und arbeitsunfähig bin?

Unser Team für Ihr Anliegen. 

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Dr. Michael Heintz

Alexandra König - Wissing Heintz Kanzlei

Alexandra König

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Julia Johannsmann

- ÜBER 120 MAL 5 STERNE AUF GOOGLE

Ihr Erfolg ist unser Ziel.

MANDANTENSTIMME

5 Sterne Gold.png

Schneller Termin bekommen mit Option Vorort oder telefonisch. Kompetente erst Beratung. Nette freundliche Mitarbeiterin für Vorbesprechung. Sehr zu empfehlen.

- Jessica R. 

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Wir sind mit der Kanzlei sehr zufrieden gewesen. Wir hatten vom ersten Moment an das Gefühl gut aufgehoben, kompetent beraten und verstanden zu sein, sowie dass unsere Interessen mit großem Engagement vertreten wurden.

​​

- Alice

MANDANTENSTIMME

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Würde jederzeit wieder hingehen! Habe noch am selben Tag einen Termin bekommen und wurde sehr gut informiert und perfekt beraten. Vielen Dank dafür!

- Juliane S.

Rechtliche Lage des StillBV

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- VERTRAULICH · UNVERBINDLICH

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