
STEUERRECHT
Neben der (gestaltenden) Beratung vertreten wir Sie bei streitigen Auseinandersetzungen mit Finanzbehörden und Gerichten. Unser Ziel ist es, praxisnahe Lösungen, sowohl unter steuerrechtlichen als auch gesellschaftsrechtlichen Aspekten, für Ihr Unternehmen zu finden und alle notwendigen Schritte einschließlich der Erstellung der Vertragswerke für Sie zu übernehmen.
Unser Fachmann für Ihr Anliegen.
Es ist unser Bestreben die zahlreichen Regelungen für Ihr Unternehmen bestmöglich im gesetzgeberischen Rahmen auch steuerlichen für Sie auszuschöpfen.
Während der Beratung greifen wir auf jahrelange, spezialisierte Erfahrung, sowie ein umfangreiches Netzwerk zurück.
Wir stehen Ihnen in Fragen der Steuergestaltung, Umstrukturierung und Sicherung Ihres Lebenswerks, insbesondere die steuerneutrale Weitergabe Ihres Unternehmens an die nächste Generation zur Seite.

Winfried Henrich
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Ihr Erfolg ist unser Ziel.
MANDANTENSTIMME
Herr Henrich hat mich absolut kompetent und professionell beraten. Ich bin sehr zufrieden mit dem Endergebnis.
- Frederic A.
MANDANTENSTIMME
Ausgezeichnete, sehr kompetente und freundliche Beratung durch Herrn Henrich und sein Team. Wir können die Kanzlei sehr empfehlen. Vielen Dank für die Unterstützung.
- Jens D.
MANDANTENSTIMME
Herr R.A. Henrich, Fachanwalt für Steuerrecht und Testamentsvollstrecker hörte meiner Frau und mir intensiv zu und beriet uns zu allen Fragen umfassend.
- Michael S.
Bereiche des Steuerrechts
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Betriebsaufspaltung
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Vermeidung Betriebsaufspaltung und Aufdeckung stiller Reserven
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Einspruchsverfahren gegenüber Finanzämtern
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Klageverfahren vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
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Nichtzulassungsbeschwerden und Revision beim Bundesfinanzhof
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Bargeldkontrolle an Grenzen
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Steuerstrafrecht sowie Strafe bei Steuerhinterziehung und Verjährung
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Erbschafts- sowie Schenkungssteuererklärung
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Selbstanzeige
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Schwarzgeld im Nachlass
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Umstrukturierung/Umwandlung von Unternehmen
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Vermögens- oder Unternehmensnachfolge
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Doppelbesteuerungsabkommen, Wegzugsbesteuerung